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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

1 .1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
1.3. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2. Preise

2.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen.
2.2 Die am Tage der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
2.3 Die Preise gelten ab Werks-, oder Vertreterlager einschließlich Verpackung, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden..

 

3. Lieferung

3.1 Bei Auftragswert über € 290,-- netto liefern wir frachtfrei innerhalb Österreichs. Bei Aufträgen unter diesem Wert berechnen wir eine Verpackungs- und Versandpauschale von € 10,50.
3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Werks-, oder Vertreterlager. Die Wahl des Versandwegs und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten versichert.
3.3 Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten unter der Voraussetzung
störungsfreier Fabrikation und ausreichender Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen. Eine Überschreitung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
3.4 Werden wir an der Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder durch Arbeitskämpfe und höhere Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere
Lieferpflicht, ohne dass wir dadurch zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind.
3.5 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der
finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertage eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.
3.6 Konstruktions- und Formänderungen seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegen- stand nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

 

4. Mängelrügen und Beanstandungen

4.1 Mängelrügen äußerlicher Art werden nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang unserer Sendung berücksichtigt. Funktionsmängel
müssen unverzüglich nach Ingebrauchnahme der Produkte gemeldet werden.
4.2 Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen. Es sei denn, dass der Verkäufer eine muster- getreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
4.3 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen.
4.4 Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen oder Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.
4.5 Die beanstandeten Kleidungsstücke müssen gewaschen sein, bevor sie an Blåkläder Workwear zurückgegeben werden. Ansonsten wird die Bekleidung unbearbeitet wieder retourniert.

Gewährleistung

4.9 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
4.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4.11 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den Betrag von 25.000 Euro, höchstens jedoch auf den Betrag der mangelhaften Lieferung begrenzt.
4.12 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.13 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
4.14 Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Anlieferung der mangelhaften Sache.

 

5. Rücknahme von Ware

5.1. Waren, die innerhalb eines (1) Monats ab Lieferdatum zurückgesandt werden,
können ohne Abzug zurückgesandt werden. Bei Warenrücksendungen zwischen einem (1) und drei (3) Monaten nach dem Kauf wird ein Rücknahmeabschlag von 25% erhoben. Kein Rückgaberecht für Waren mit einem älteren Liefertermin als drei (3) Monate. Die Ware muss im Originalzustand und in der Originalverpackung zurückgesandt werden.
Größen- und Garantieetiketten dürfen nicht von der Ware entfernt werden.
5.2. Für Ware die nicht Originalverpackung verpackt zurückgesendet wurde, wird eine Gebühr von € 3,- pro Kleidungsstück erhoben. Wir akzeptieren keine Rücksendungen von Kleidungsstücken, die in irgendeiner Weise veredelt wurden.
Eventuelle Preisschilder / Preisauszeichnungen dürfen nicht am Etikett zu finden sein. Sollte trotzdem Ware mit Preisauszeichnung an uns retourniert werden, wird diese nicht gutgeschrieben und an den Absender zurückgesendet. Die Kosten für diese Rücksendung trägt der Kunde.
5.3. Das Retourenformular muss korrekt ausgefüllt sein. Die Bestell- und / oder Rechnungsnummer muss auf dem Beleg erscheinen. Sollten diese Unterlagen bei der Retoure fehlen, werden 20% des Warenwertes
(mindestens € 5,-) abgezogen.
5.4. Bei falschen Bestellungen, wie z. Bsp. falsche Größen, Farben oder Artikel muss die Kosten für die Rücksendung vom Besteller beglichen werden. Im Falle einer fehlerhaften Lieferung oder einer berechtigten Reklamation ist die Rücksendung von Blåkläder zu bezahlen.

6. Zahlungen

6.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen netto. Es wird kein Skonto gewährt.
6.2 Bei Überschreitungen des Zahlungszieles bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
6.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
6.4 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
6.5 Zahlungen gelten am Tag als geleistet, an dem wir über den Be- trag verfügen können.
6.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts durch den Käufer ist nur mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt mit der Maßgabe, dass bei jedem im Ver- laufe der Geschäftsverbindung eintretenden Kontoausgleich der Eigentumsvorbehalt endgültig erlischt.
7.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus Lieferungen von Vorbehaltsware erwachsen, gelten in Höhe unserer Forderungen an uns als abgetreten, ohne dass es hierzu einer gesonderten Erklärung bedarf. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung bekannt zu geben und uns beim Einzug der Forderungen zu unter- stützen.
7.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.

8. Zahlungsverzug

8.1 Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen bestehenden Forderungen - auch im Falle einer Stundung - sofort in bar zur Zahlung fällig.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.

9. Haftung

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers,
namentlich solche für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, aus- geschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Ver- schulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, auch teilweise Unmöglichkeit, sowie bei Verletzung von Beratungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.

 

10. Datenschutz

Bläkläder Workwear GmbH verarbeitet die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Informations- und Marketingzwecken gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw erfüllen. Zum Zwecke der Vertragsabwicklung ist es erforderlich, ihre personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister weiterzugeben. Die zuvor genannten Dritten werden von der Bläkläder Workwear GmbH im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet. Ihre Daten werden nur innerhalb der EU verarbeitet. Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.
Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an die Bläkläder Workwear GmbH weitergibt hat gem. Kapitel III DSGVO ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Im Falle einer Beschwerde können sie sich an die zuständige Behörde (Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien) wenden. Zur Befriedigung ihrer Betroffenenrechte verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse datenschutz@blaklader.at. Wir werden ihr Begehren nach erfolgreicher Identitätsfeststellung fristgerecht bearbeiten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen davon unberührt.
11.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Linz. Der Gerichtsstand ist ebenfalls Linz.

 

Stand: 01.03.2021


Blåkläder Workwear GmbH 
Weingartenstraße 14
4100 Ottensheim